# StGB

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Der § 94 StGB Landesverrat beschreibt die Strafe für das Weitergeben von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht oder Unbefugte. In besonders schweren Fällen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Artikel erklärt die Bedeutung des Gesetzes und gibt Beispiele für besonders schwere Fälle.

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